SCHULORDNUNG 

  1. Alle haben sich pünktlich zum Unterricht bzw. zu Schulveranstaltungen einzufinden.
  2. Alle Personen haben sämtliche Einrichtungen an Anlagen der Schule einschließlich der zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel schonend zu behandeln. Verursachte Schäden sind zu ersetzen.
  3. Alle Schüler haben am Unterricht und den für sie vorgesehenen Pflichtgegenständen sowie Freigegenständen und Unverbindliche Übungen, für die sie gemeldet sind, regelmäßig teilzunehmen.
  4. Ein Fernbleiben von der Schule ist während der Schulzeit nur im Falle einer gerechtfertigten Verhinderung des Schüler zulässig: Erkrankung des Schülers, Vorladung vor Gericht oder Musterung, außergewöhnliche Ereignisse im Leben des Schülers, in der Familie oder im Haushalt des Schülers. Bei Erkrankung des Schülers ist eine ärztliche Bestätigung vorzuweisen.
  5. Während der Unterrichtszeit darf der Schüler das Schulgebäude nur mit Genehmigung des Aufsichtsführenden Lehrers oder der Schulleitung verlassen. Abmeldung mittels Formular in der Direktion.
  6. Kurz vor Unterrichtsende haben die jeweiligen Klassenordner dafür zu sorgen, dass keine Speisereste, Papier, Dosen, Flaschen etc. in der Klasse bleiben. Der Müll ist ordnungsgemäß zu entsorgen und die Tafel ist zu löschen.
  7. Das Handy ist während des Unterrichts auszuschalten und im Spind aufzubewahren. Ausnahmen nur mit Genehmigung des jeweiligen Lehrers oder des Schulleiters.
  8. Im Erdgeschoss steht ein Kaffeeautomat. Der Kaffee darf nicht in die Klassen mitgenommen werden, sondern ist nur beim Kaffeeautomaten zu trinken.
  9. Das Essen ist vor 07.45 Uhr oder in den Pausen einzunehmen. Während des Unterrichts ist das Essen verboten.
  10. Rauchverbot im gesamten Schulgebäude und unmittelbar vor der Schule.
  11. Der Genuss alkoholischer Getränke ist für Schüler in der Schule und bei Schulveranstaltungen verboten.
  12. Alle Räumlichkeiten sind sauber und ordentlich zu halten. Unnötiger Müll ist zu vermeiden und der übrige Müll ist zu trennen.
  13. Gegenstände, die die Sicherheit gefährden, dürfen nicht mitgebracht werden.
  14. Die WCs dienen ausschließlich ihrem ureigensten Zweck. Rauchen ist im WC streng verboten.